Grundbesitzer

Grundstückseigentümer - umgangssprachlich: Grundbesitzer - sind in die unterschiedlichsten Rechtsbeziehungen eingebunden.

Rechte aus dem Eigentum

Dies sind zunächst die dinglichen Rechte, die sich unmittelbar aus dem Grundeigentum selbst ergeben. Dingliche Rechte bestimmen den Charakter des Eigentums als Miteigentum, Sondereigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder als Erbbaurecht, regeln die Belastungen des Grundstücks bzw. Rechtsbeziehungen zu Nachbarn.

Öffentlich-rechtliche Pflichten

Das Grundeigentum führt zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Umwelt-, Wasser- und Naturschutzrecht, nimmt an Wertveränderungen durch Baubauungspläne oder Bodenordnungsverfahren teil und begründet Steuer- und Abgabenpflichten.

Bodennutzung

Grundstückseigentumer sind kraft Gesetz Mitglieder in Jagdgenossenschaften und stehen unter dem besonderen Eigentumsschutz des Grundgesetzes.

Im Rahmen der Bodennutzung ergeben sich Rechtsfragen aus Miet- und Pachtverträgen, der landwirtschaftlichen Nutzung oder bei Bauvorhaben.

Grundstück im Fall der Scheidung und im Erbrecht

Grundstücksspezifische Fragen sind im Scheidungsrecht und im Erbfall zu lösen bzw. erfordern spezielle Versicherungen.

Wir beraten bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Grundeigentum stehen.

siehe auch: Nachbarrecht, Grundstücksrecht, Baurecht, Abgaben