Wohnungseigentümer

Wir bieten besonders auswärtigen Eigentümer von Wohnungen in Vorpommern die Möglichkeit, sich in allen Angelegenheiten bei der Wahrnehmung Ihrer Interesse von uns vor Ort vertreten zu lassen. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die Geltendmachung von Ansprüchen z.B. aus der Vermietung, sondern stehen Ihnen auch für die Teilnahme an der Eigentümerversammlung vor Ort kostengünstig zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer als Inhaber des Sondereigentums und von Sondernutzungsrechten. Hier geht es insbesondere um die Rechtsbeziehung zu den Miteigentümern, um die Abwehr von Störungen, die Möglichkeiten baulicher Veränderungen, Verpflichtungen zum Anschluss an Satellitenempfangsanlagen und zum Kabelanschluss, um die Berechtigung von geltend gemachtem Hausgeld sowie um das Recht zur Akteneinsicht und Beschlussanfechtung.

Wir beraten bei dem Kauf oder Verkauf eines Miteigentumsanteils, bei der Änderung der Teilungserklärung, Besonderheiten des Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrechten sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungen.

siehe auch: Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht