Erben
Rechtsberatung für Erben dient einer schnellen Abwicklung des Erbfalls und der Vermeidung von Streitigkeiten.
Erbengemeinschaft
Wir vertreten Sie, wenn eine Erbengemeinschaft besteht oder der Erbe Auflagen, Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche erfüllen muss.
Grundstücke
Wenn Grundstücke vererbt werden und wenn eine sinnvolle Verteilung des Nachlasses nicht gelingt, müssen diese veräußert oder in einer Teilungsversteigerung zwangsversteigert werden.
Abwicklung des Erbfalls, Testamentsvollstreckung
Wir bieten Ihnen nach Wunsch entweder Beratung zu einzelnen Fragen und Schritten oder die gesamte Abwicklung des gesamten Erbfalls an. Wir vertreten Sie bei der Prüfung und Abwehr von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen und wir machen Ansprüche gegen Dritte geltend, die schon zu Lebzeiten Vermögenswerte geschenkt bekommen haben.
Schulden des Nachlasses
Wir prüfen die Verbindlichkeiten und Verschuldung des Nachlasses und wenn es notwendig ist, beraten oder vertreten Sie bei einer Nachlassinsolvenz oder bei der Ausschlagung der Erbschaft.
siehe auch: Erbrecht