Jäger

Rechtsanwalt Hertzsch ist selbst Jagdscheininhaber. Der rechtsuchende Jäger findet bei uns deshalb ein umfassendes Verständnis für die Jagd, das über die reinen Rechtsfragen hinausgeht.

Untere Jagdbehörde

Wir vertreten Waidgenossen in ordnungsbehördlichen Verfahren, insbesondere bei drohender Entziehung des Jagdscheins, bei jagdbehördlichen Ordnungsmaßnahmen, bei Belangen des Jagdschutzes und bei Rechtsfragen in der Hegegemeinschaft und zum Abschlussplan.

Jagd- und Pachtrecht

Wir beraten bei der Beziehung zur Jagdgenossenschaft und zu den Rechten und Pflichten aus dem Pachtvertrag. Außerdem haben wir Erfahrung bei der Frage von Reviergrenzen, Wildfolgevereinbarungen und zur Haftung des Hundehalters.

Waffenrecht

Im Waffenrecht geht es um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der WBK und dem Waffenschein, um die Aufbewahrung von Waffen und um Erteilung und Widerruf von Erlaubnissen.

Wildschaden

Im Wildschadenssachen vertreten wir den Jagdausübungsberechtigten im behördlichen Verfahren zur Wildschadensfestsetzung und im Klageverfahren.

Dazu gehören in Mecklenburg-Vorpommern auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Wildschadensausgleichskasse.

siehe auch: Jagdrecht