Bauunternehmer

Beratungskonzept

Für eine schnelle und kostengünstige Beratung bieten wir für Bauunternehmen das Konzept der Direktberatung an.

Sicherung von Zahlungsansprüchen

Ein wesentliches Ziel bei der Tätigkeit für Bauunternehmen ist die Sicherung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ohne langwieriges Gerichtsverfahren.

Bauvertrag und AGB

Vertragsmuster

Dazu erstellen wir Textmuster für den Bauvertrag und rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir prüfen bereits bestehende Verträge und geben Hinweise bei Vertragsverhandlungen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten über Haftungsfreizeichnungsklauseln, Abschlagszahlungen, Aufrechnungsverbote und Sicherungsvereinbarungen und Eigentumsvorbehalte Zahlungsansprüche schon im Vorfeld abzusichern. Das gleiche gilt für Vereinbarungen zur Tätigkeit innerhalb einer ARGE.

Preisklauseln

Die Vereinbarung zu der Art des Werklohnes, sei es als Einheitspreis, Stundenlohn und Pauschalen oder durch Preisanpassungsklauseln ist ebenfalls wichtig, um rechtlichen Einwendungen des Auftraggebers vorzubeugen.

rechtssichere Formulierungen

Zur Sicherung des Bauablaufes liefern wir Ihnen rechtssichere Formulierungen für Baubehinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Hinweise, Fristsetzungen, Sicherungsverlangen und vorzeitige Kündigung.

Werklohn

Abwehr von Mängelansprüchen

Bei der Abwehr unberechtigter oder überzogener Mängelansprüche ist die rechtzeitige und zutreffend formulierte Antwort oft der Schlüssel für eine starke Rechtsposition. Dabei geht es z.B. um die Geltendmachung eines unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands, die Anwendung verschiedener DIN-Vorschriften, das Mitverschuldens des Bauherrn oder des Architekten und um die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Unternehmers.

Sicherungsmittel

Bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen hat der Bauunternehmer schon vor der Abnahme eine Reihe von Möglichkeiten, wie z.B. Durchsetzung von Abschlagszahlungen, Sicherungsmittel durch Vormerkung im Grundbuch oder Bankbürgschaft; Herbeiführung der Teilfälligkeit schon vor Abnahme oder bei vorzeitiger Kündigung,

Preisänderungen

Durchsetzung von Nachtragsforderungen und Preisanpassungen und eine effektive Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes und Eigentumsvorbehaltes an Baustoffen.

effiziente Prozessvorbereitung

Wenn ein gerichtliches Verfahren unvermeidlich ist, kann die eigene Position erheblich durch eine effektive Beweissicherung im Vorfeld, eine gute Dokumentation und den gezielten Einsatz von eigenen Sachverständigen verbessert werden.

Druckmittel

Auch durch die Nutzung der legalen Druckmittel wie Grundbuchblockade, Wegnahmerecht und Zurückbehaltungsrechte lässt sich die Position des Unternehmers wesentlich stärken.

Prozessvertretung

Ist ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden, stehen die Ziele: Vermeidung von Kosten und die Beschleunigung der Verfahren im Vordergrund. Eine Einigung im Prozess kann - muss jedoch nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung sein.

Durchsetzung von Ansprüchen trotz Insolvenz

Hauptgrund für Forderungsausfälle sind Insolvenzen von Bauherren und GU´s.

In zahlreichen Fällen, ist es uns gelungen auch außerhalb des Verteilungsverfahrens Ansprüche ganz oder teilweise zu befriedigen. Gelungen ist dies u.a. durch insolvenzfeste Sicherheiten, persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers, Haftung Dritter und durch die Vereinbarung von Direktzahlungen an den Subunternehmer nach $ 16 VOB/B.

 siehe auch: Unternehmer, Baurecht,