Erbrecht

Ein wesentlicher Arbeitsbereich im Erbrecht ist die Beratung über die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen sowie erbrechtlicher Verträge im Hinblick auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Wir verfügen über Erfahrungen bei:

Wir vertreten dabei den Erblasser, die Erben und sonstige Beteiligte wie Pflichtteilsberechtigte.