Erbrecht
Ein wesentlicher Arbeitsbereich im Erbrecht ist die Beratung über die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen sowie erbrechtlicher Verträge im Hinblick auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Wir verfügen über Erfahrungen bei:
- Errichtung und Gestaltung eines Testaments
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteil
- Vermächtnis
- Entziehung des Pflichtteil
- nichtehelicher Lebenspartner
- nichteheliches Kind
- Grundstücke als Nachlass
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- versicherungsrechtliche Fragen
Wir vertreten dabei den Erblasser, die Erben und sonstige Beteiligte wie Pflichtteilsberechtigte.