Nachbarn
Das Nachbarrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Nachbargesetzen der Länder geregelt. Ein solches Nachbarrechtsgesetz gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht. Die Rechtfragen zu nachbarschaftlichen Beziehungen müssen hier aber ebenso gelöst werden, wie in anderen Bundesländern. Umso wichtiger ist deshalb die Kenntnis der Rechtsprechung der örtlichen Gerichte, die in unterschiedlicher Weise das Nachbarrecht anderer Länder analog anwenden.
Wir bieten Beratung und Vertretung zu den verschieden Aspekten des Nachbarrechts wie
Grundstücksgrenze
- Errichtung und Unterhaltung von Grenzanlagen/Einfriedungen
- Grenzfeststellung
- Überbau
- Pflanzungen und Bäume an der Grenze
Nachbarbauwerk
- Nachbarwand und Anbau
- Grenzwand
- Baulasten
- Hammerschlag- und Leiterrecht
- Zulässigkeit und Abwehr von Bauvorhaben
- Abstandsfläche
- Fenster und Licht, Leitungen und Satelittenanlagen
- Leitungen
- Bautätigkeit
- Nutzungsart
- Mobilfunkantenne
- Immissionen, Lärm
- Waldgrenze
Grundstücksveränderungen
- Abgrabung
- Aufschüttung
- Oberflächen- und Grundwasser
- Altlasten
Dienstbarkeiten
- Leitungs- und Wegerechte
- Notweg
- Mitbenutzungsrechte
- Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Abstandsflächen, Bauverbots- und Anbaubaulast
siehe auch: Grundstücksrecht, Bauordnungsrecht, Grundeigentümer