Jagdrecht in M-V
Rechtsanwalt Hertzsch - selbst Jagdscheininhaber - berät und vertritt seit Jahren Jäger, Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer und Wildschadensausgleichskassen in jagdrechtlichen Angelegenheiten, z.B.:
Beratung und Vertretung von Jagdgenossenschaften
- Wirksamkeit von Beschlüssen
- Formvorschriften
- gerichtliche Anfechtung von Entscheidungen
- Verteilung von Pachteinnahmen
- Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder
- Jagdbezirke (Abrundung, Verbindungen, gemeinschaftliche Bezirke)
- Bildung eines Eigenjagdbezirks
- Entwurf und Prüfung von Jagdpachtverträgen
Jagdausübung
- Prüfungsentscheidungen Jägerprüfung
- Entziehung Jagdschein
- jagdliches Ordnungs- und Strafrecht
- Jagdschutz
Waffenrecht
- WBK/Waffenschein
- Aufbewahrung von Waffen
- Widerruf von Erlaubnissen
- waffenrechtliches Ordnungs- und Strafrecht
Wildschadensrecht
- Vertretung im Verfahren zur Wildschadensfeststellung
- Vertretung im Klageverfahren
- Durchsetzung und Vollstreckung von Titeln
- Verhandlungen mit der Wildschadensausgleichskasse.
- Beratung von Wildschadenausgleichskassen
siehe auch; Jäger, Grundeigentümer