Erblasser

Bei der rechtlichen Beratung des Erblassers geht es zum einem um die Regelung des Nachlasses als auch um die Sicherung der eigenen Bedürfnisse auf Altersversorgung, altersgerechtes Wohnen und Pflege.

Regelung des eigenen Nachlasses

Bei der Beratung des Erblassers geht es zunächst um die Regelung des eigenen Nachlasses in Form eines Testaments, Berliner Testament oder Erbvertrag; es geht um Regelungen zu Vorerben- und Nacherbenschaft, die Sicherung von Auflagen und Vermächtnissen oder um die Möglichkeit, bestimmte Abkömmlinge zu bevorzugen oder auszuschließen. Dabei spielen auch steuerliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle.

Konfliktvermeidung

Der Erblasser hat durch seine Regelungen einen großen Einfluss auf das spätere Verhältnis der Nachkommen. um späteren Streit zu vermeiden und damit das, was tatsächlich geregelt werden soll, auch wirklich im Testament oder Erbvertrag wirksam niedergelegt wird, bedarf es in der Regel fundierter rechtlicher Beratung.

Altersversorgung

Wir beraten den Erblasser dabei auch über die Möglichkeiten zur Sicherung eigener Interessen im fortgeschrittenen Alter. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die eigene Absicherung über die Festlegung von Nießbrauchsrechten, eines Wohnungsrechtes oder Altenteils sowie durch die Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung oder einer Leibrente zu regeln.

Absicherung für den Pflegefall

Wir beraten bei der Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Hier sind Regelungen möglich, mit denen der Missbrauch von Betreuerbefugnissen oder eine vorzeitige Heimunterbringung verhindert werden kann.

siehe auch: Erbrecht, Senioren