Verwaltungsrecht

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Rechtsanwalt Hertzsch seit vielen Jahren Bürger, Behörden, Verwaltungen und Unternehmen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei geht es in besonderer Weise um Lösungen, durch die gerichtliche Verfahren vermieden werden.

Eine fundierte Analyse der Rechtslage am Beginn des Mandates schafft die Voraussetzung für effektive Verhandlungen und Planungen.

Andererseits ist der Schutz vor Eingriffen des Staates ein wesentliches Element des freiheitlichen Rechtsstaates. Die deutsche und europäische Rechtsordnung gibt dem Betroffenen die Mittel, seine Freiheitsrechte wirksam zu schützen. Wir helfen Ihnen, diese Rechte auch durchzusetzen.

 

siehe auch: Abgabe, Öffentliches Baurecht, Bergrecht, Dienstrecht, Gewerberecht, Satzungsrecht, Schulrecht, Staatshaftungsrecht, Strassenrecht, Subventionen, Kommunen, Bauherren, Unternehmer