Bauherren
Bauvorhaben von der Idee bis zum Einzug
Wir beraten beim Grundstückskauf , bei der Planung und Finanzierung und wenn es soweit ist, Aufträge an Architekten und Bauunternehmen zu vergeben.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen wir Ihnen bei der Einholung der Baugenehmigung und prüfen die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Pflichten.
Wir beraten als Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Versicherungen, die für den Bau notwendig sind und helfen bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen im Schadensfall.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und die Abwehr von unberechtigten Zahlungsforderungen.Außerdem bieten wir anwaltliche Hilfe bei Streitfragen mit dem Nachbarn und bei der Sicherung von Ansprüchen im Fall einer Insolvenz.
Für eine schnelle und kostengünstige Beratung bieten wir für Bauherren das Konzept der Direktberatung an.
Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung kann in vielen Fällen im vereinfachten Verfahren eingeholt werden oder ist insgesamt entbehrlich. Es gibt aber auch schwierige Fälle, etwa beim Bauen im Außenbereich oder wenn der Denkmal- oder der Naturschutz zu beachten sind. Dann ist es in der Regel sinnvoll, schon vorab gemeinsam mit der Behörde sinnvolle Lösungen zu suchen. Damit haben wir in vielen Verfahren gute Erfahrungen gemacht.
Nachbarwiderspruch und Staatshaftung
Die Inanspruchnahme der Gericht ist aber manchmal unvermeidlich, wenn etwa störende Bauvorhaben in der Nachbarschaft abgewehrt werden sollen oder wegen fehlerhafter Bearbeitung Staatshaftungsansprüche geltend gemacht werden müssen.
Wir vertreten Bauherrn bei der Abwehr von Zwangsmaßnahmen der Baubehörden und helfen bei der Vermeidung ordnungs- und strafrechtlicher Risiken.
Bauvertrag
Legt die Baufirma mit dem Angebot einen vorformulieren Bauvertrag vor, prüfen wir die Regelungen für eine günstige Kostenpauschale
Vertragsmuster
Besteht die Möglichkeit, die Auftragsbedingungen zu verhandeln, sorgen wir mit eigenen Vertragsmustern für die Sicherung der Interessen des Bauherrn als Auftraggeber gegenüber der Baufirma und dem Architekten, z.B. durch die Vereinbarung von Vertragsstrafen, Abzüge, Skonti, Umlagen, Sicherungseinbehalte, Nachlässe, Freistellungsbescheinigung, Möglichkeit zur Aufrechnung und anderes.
Beratung beim Bauablauf
Die Beratung während des Baus sichert die zügige Vertragserfüllung, die Sicherung von Ansprüchen, Fristen und Beweisen und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauverzug, Mängel und Baubehinderung. Sie erhalten von uns rechtssichere Texte für Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Sicherungsverlangen und Kündigungserklärungen.
Mängelansprüche
Architektenfehlern, Baustoffen, Bauleistungen, Reparaturen, Zusicherungen und einer Garantie sowie beim Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
Sicherungsmittel
Wir nutzen rechtliche Absicherungen wie Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistung, Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung, Einhaltung von Kostenzusagen und sorgen für Preissicherheit durch Begrenzung von Preisanpassung bei Mengenänderung und durch die Abwehr ungerechtfertiger Nachtragsforderungen.
Beweissicherung
Wichtige ist eine effektive Beweissicherung und die Reduzierung von Kostenrisiken von Verfahren durch
- rechtssicheres Zurückhalten von Zahlungen
- eigene Beweissicherung im Vorfeld
- effektive Dokumentation
- selbständiges Beweisverfahren
- Einbeziehung von Sachverständigen bei Abnahmen
- Abwehr von Blockademaßnahmen des Bauunternehmers
Vertretung im Bau-Prozess
Wir vertreten den Bauherrn im einstweiligen Rechtsschutz, im Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
Ziele der Prozessvertretung
- Beweissicherung im Vorfeld und Ausnutzung bestehender Zurückbehaltungsrechte, um den Auftragnehmer zum Entgegenkommen zu veranlassen
- Minimierung von Kosten,
- Beschleunigung von Verfahren durch Vereinfachung und schnellere Beweisaufnahmen
Insolvenz des Unternehmers
Auch bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers gibt es Möglichkeiten, Ansprüche zu realisieren. Sämtliche Erfüllungs- und Mängelansprüche können auch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Sind bereits Zahlungen geleistet worden, haben wir schon wiederholt erfolgreich Haftungsansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer auf Grundlage des Bauforderungssicherungsgesetzes oder wegen Insolvenzverschleppung geltend gemacht.
siehe auch: Baurecht, öffentliches Baurecht, Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Subventionen