Scheidungsrecht
Im Familienrecht beraten wir Mandanten bei ehebezogenen Verträgen, im Scheidungsverfahren und bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.
Verträge
Wir beraten beim Abschluss von Eheverträgen und Verträgen zum Güterrecht, von Scheidungsfolgevereinbarungen und zu Verträge in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Rechtlicher und steuerrechtlicher Beratungsbedarf besteht grundsätzlich immer beim Abschluss eines Ehevertrags sowohl bei jungen Eheleuten als auch bei Heirat im fortgeschrittenen Alter, insbesondere bei der Tätigkeit der Ehegatten als Unternehmer.
Vereinbarungen bei Trennung
Im Fall der Trennung ist zur Vermeidung von langen Verfahren und hoher Kosten zu Scheidungsfolgenvereinbarungen zu raten. Diese können den Zugewinnsausgleich, Versorgungsausgleichs und der Altersvorsorge regeln. Hier können Fragen der Vaterschaftsanerkennung, des Trennungsunterhaltes, des Kindesunterhaltes und des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie des Umgangsrechts einbezogen werden. Weiter sind erbrechtliche Regelungen und Regelungen zur Ehewohnung und Grundstücksverwaltung sinnvoll.
nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Besonderer Regelungsbedarf ergibt sich bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften. Hier ist ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung die Rechtslage hier oft sehr kompliziert.
Rückabwicklung von Zuwendungen
Wir haben Erfahrung im Verfahren über die Rückabwicklung von Zuwendungen zwischen Ehegatten und Familienangehörigen. Dabei geht es um Schenkungen, Vermögensübertragung und ehebezogenen Zuwendungen in Form von
- Schenkung,
- Treuhandvertrag,
- Darlehen,
- Bruchteilsgemeinschaften,
- Ehegatteninnengesellschaft oder
- familienrechtlichen Kooperationsverträgen.
Weiter beraten wir zu den Rechtsverhältnissen bei Zuwendungen unter Beteiligung von Schwiegereltern.
Ausgleich von Mitverpflichtungen und Gesamtschuldnerschaft.
Dies betrifft Fälle der Schuldübernahme und des Schuldbeitrittes, Schulden eines Ehegatten, Fälle von Bürgschaft und Verbindlichkeiten aus Verbrauchskrediten und Kredite für ein gemeinsames Haus.
Familiengerichtliches Verfahren
Soweit über die vermögensrechtlichen Ansprüche nach einer Trennung streitig entschieden werden muss, vertreten wir den Ehegatten insbesondere bei der Durchsetzung der unterschiedlichen Unterhaltsansprüche, bei Hausratsverteilung, Kindschaftssachen, beim streitigem Zugewinnsausgleich und beim Ausgleich gemeinsamer Schulden.
Weiter vertreten wir Mandanten bei der Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft an Grundstücken.