Direktberatung

 

Dieses Angebot ermöglicht es dem Mandanten, jederzeit Rechtsauskünfte und Beratungen bei von vornherein feststehenden Kosten zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit nach einer vorher vereinbarten Zeitvergütung.

Dabei wird nur die tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsleistung des Anwalt minutengenau dokumentiert und nur in diesem Umfang abgerechnet. Zuarbeiten sonstiger Mitarbeiter der Kanzlei bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.

Oft lassen sich wichtige Fragen in einem einzigen Telefongespräch klären. Die Kosten dafür sind durch die minutengenaue Zeitabrechnung gering, Durch einen rechtlichen Hinweis im Vorfeld lassen sich unter Umständen erhebliche Schäden oder jahrelange Prozesse vermeiden.

So wird es z. B. möglich, noch während einer Verhandlung auf der Baustelle, am Unfallort oder während eines Termins bei Behörden durch ein kurzes Telefonat Rechtsfragen zu klären, die möglicherweise für die Verhandlungsstrategie von entscheidender Bedeutung sind.

 

Wir bieten dieses Service allen Verwaltungen oder selbständig bzw. unternehmerisch tätigen Mandanten an, die sich für das Konzept der Direktberatung registrieren lassen und eine entsprechende Vereinbarung abschließen. Da die Beratung in der Regel telefonisch oder per Fax erfolgt, ist die Inanspruchnahme auch überregional möglich.

Zum Konzept gehört, dass wir uns zuvor eine grobe Übersicht über die Tätigkeit und die rechtlichen Verhältnisse des Mandanten verschaffen. Wenn nicht bereits ein Mandatsverhältnis besteht, führen wir zunächst ein persönliches oder telefonisches Informationsgespräch, in dem wir uns einen Überblick über die Verhältnisse des Mandanten verschaffen. Dazu ist es sinnvoll, wesentliche Unterlagen wie den Gesellschaftsvertrag, den Handelsregisterauszug, die verwendeten AGB, Tarifverträge oder sonstige Informationen, die die unternehmerische Tätigkeit betreffen, zur Akte zu nehmen.

Die Registrierung ist unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn tatsächlich Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Beratungsleistungen können von unterschiedlichen Sachbearbeitern der Firma oder der Verwaltung in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende Identifizierbarkeit gewährleistet ist. Dies ist in der Regel durch die Überprüfung der vom Anrufer übermittelten Nummer oder durch Rückruf problemlos möglich.

Die gleichzeitige Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwaltskanzleien steht einer entsprechenden Vereinbarung nicht entgegen. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist in diesen Fällen insbesondere dann sinnvoll, wenn spezielle Fragen aus den Bereichen unserer Fachanwaltschaften oder unserer Spezialgebiete zu klären sind, die nicht zum Leistungsspektrum der Kollegen gehören.