Fachanwalt
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Der Bewerber muss nachweisen, dass er
- über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Fachgebiet verfügt,
- mehrere Jahre auf dem Gebiet tätig war,
- eine Vielzahl praktischer Fälle aus verschiedenen Untergebieten bearbeitet hat,
- zusätzliche Ausbildungen absolviert und Abschlussprüfungen bestanden hat.
Es gibt derzeit 21 verschiedene Fachanwaltschaften.
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In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 1569 Rechtsanwälte zugelassen. Davon sind 33 als Fachanwälte für Verwaltungsrecht und 21 als Fachanwälte für Versicherungsrecht tätig.