Schadensrecht

Im Schadensrecht geht es um den Ersatz von Schäden, die dem Mandanten durch Delikt oder Vertragsverletzungen Dritter oder aber auch durch höhere Gewalt an seinem Eigentum, seinem Vermögen oder seinem Körper entstanden sind. Hierbei geht es um die Erstattung des Schadens (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten), um Folgeschäden, Kosten und um den Ausgleich erlittener Ehrverletzungen und Schmerzen (Schmerzensgeld).

Sachschaden

Beim Sachschaden kann die Wiederherstellung in Natur oder Ersatz der Kosten für die tatsächlichen Instandsetzung verlangt gelangt werden. Dabei beschränkt sich die Höhe des Schadenersatzes in nicht nur auf den tatsächlichen Zeitwert der beschädigten Sache sondern kann bis ca. 130 % darüber hinaus gehen.

Schadensberechnung

Bei der Schadensberechnung kommen die tatsächlichen oder fiktiven Instandsetzungskosten, die Kosten für eine Ersatzbeschaffung, der Ersatz des Minderwertes, sowie sonstige Kompensationen für den Schaden in Betracht.

Folgeschäden

Nebenkosten und Nutzungsausfallentschädigungen sind die Miete einer Ersatzsache, die Kosten für vorsorglich vorgehaltene Ersatzgegenstände, nutzlose Aufwendungen wie Kreditkosten oder Kreditzinsen und Leasingraten. Zur Erstattung können der Wertverlust, Verlust des Schadenfreiheitsrabattes oder steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden oder ein Schadenersatz für entgangenen Urlaub oder zusätzlichen Arbeitsaufwand. Hinzu kommen sämtliche Kosten für Dokumentation, Beweissicherung und Geltendmachung.

Personenschaden

Erwerbsschaden

Wird durch das Schadensereignis die Gesundheit des Verletzten geschädigt folgt daraus neben Behandlungskosten, erhöhte Bedürfnisse und die Erstattung erhöhter Aufwendungen insbesondere der Ausfall von Einkommen, der als Erwerbsschaden vom Schädiger zu ersetzen ist. Schwierige Rechtsfragen ergeben sich dabei bei der Verletzung eines Selbstständigen, eines Unternehmers oder einer Person, die die Kinder betreut und den Haushalt führt. Die Darlegung konkret entgangener Geschäfte, Kosten für tatsächliche oder fiktive Ersatzkräfte oder die Darlegung eines fiktiven Gewinnausfalles erfordert in der Regel genaue rechtliche Beratung.

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden ist auch ohne Einstellung einer Ersatzkraft unter Umständen über den Lohn für eine fiktive Hilfskraft erstattungsfähig. Ähnliche Grundsätze gelten, wenn Kinder, Auszubildende oder Studenten verletzt werden und sich dadurch Verzögerungen bei der Berufsausbildung oder ein verspäteter Eintritt in das Erwerbsleben ergeben. Erstattungsfähig ist u.U. auch eine notwendige Änderung des Berufszieles und sich daraus ergebender Minderverdienst.

Schmerzensgeld

Die Besonderheit beim Schmerzensgeld ist, dass es hierbei um Schäden geht, die sich nicht ohne weiteres in Geldbeziffern lassen. Schwierigkeiten ergeben sich bei Schäden durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verletzten, bei einer kurzen Überlebenszeit oder einer bereits bestehenden, schlechten körperlichen Konstitution oder dann, wenn psychische Verletzungen etwa durch den Tod naher Angehöriger auszugleichen sind.

Haftpflichttatbestände

Die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden ergibt sich zum einen aus den Folgen einer Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung, daneben sieht das Gesetz verschiedene Haftpflichttatbestände vor, die unter Umständen zu einer Haftung ohne Verschulden führen.

Haftung ohne Verschulden

Dabei geht es um die Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers (Beleuchtungs-Streu- und Räumpflicht). Verkehrssicherungspflichten treffen ebenso den Bauherren, den Betreiber von Anlagen, den Veranstalter von Sportveranstaltungen und den Aufsichtspflichtigen.
Eine Schadenshaftung ohne eigenes Verschulden sieht das Gesetz zulasten des Fahrzeughalters, des Tierhalters oder des Gebäudeeigentümers beim Einsturz eines Gebäudes vor.

Staatshaftung

Aus dem öffentlichen Recht ergeben sich Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzungen von Beamten und Angestellten staatlicher Behörden sowie aus öffentlich-rechtlichen Ausgleichsansprüchen wie Aufopferungsanspruch, Enteignung, enteignender Eingriff oder Ersatzansprüche aus dem Polizei- und Ordnungsrecht. Hierher gehören auch Impfschäden, Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen, Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten, öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsansprüche und der gesetzlichen Versicherungsschutz für Unfallhelfer.

Sonstige Schadenshaftung

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Schutz der/des