Satzungsrecht

Wir beraten und vertreten Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Überprüfung und der Erarbeitung von Satzung und beim Entwurf öffentlich-rechtlicher Verträge .

Insbesondere

Außerdem vertreten wir Betroffene oder öffentliche Körperschaften bei der gerichtlichen Überprüfung von Satzungen im Normenkontrollverfahren

 Spezielle Erfahrungen zum landesrechtlichen Satzungsrecht bestehen für die Länder

siehe auch: Kommunen