Versicherte

Als Spezialist für Versicherungsrecht bieten wir Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des Versicherungsrechtes an.

Nach der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes VVG ist es nun möglich, Ansprüche gegen den Versicherer unabhängig von dessen Sitz am Wohnsitz des Versicherungsnehmers gerichtlich geltend zu machen. Dies erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich und erlaubt eine umfassende Vertretung des Mandanten durch den Fachanwalt vor Ort. 

siehe auch Versicherungsrecht, Schadensrecht