Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst das Fahrerlaubnisrechtes, Ansprüche nach Verkehrsunfällen, das verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie vertragliche Beziehung beim Erwerb eines Fahrzeuges im Verhältnis zur Werkstatt.

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Fahrerlaubnisrecht

Im Fahrerlaubnisrecht betreuen wir Verfahren zur Fahreignung, insbesondere bei Eignungszweifeln wegen Krankheit, Drogen und Alters. Wir beraten beim Punktesystem des Verkehrs-Zentralregisters, bei der Begutachtung zur Fahreignung (MPU) und beim Führerschein auf Probe.

Abschleppen von Fahrzeugen

Wir beraten bei Fällen, bei denen das Fahrzeug durch private oder Ordnungsbehörden abgeschleppt wird. Hier geht es um das Entfernen von Fahrzeugen zum Schutz privater Rechte und um das Abschleppen durch Ordnungsbehörden. Wir vertreten bei Haftungsansprüchen gegen die Abschleppunternehmer oder die Behörde. Weiter prüfen wir die Berechtigung von zur Erstattung verlangten Aufwendungen.

Schäden durch Verkehrsunfälle

Nach Verkehrsunfällen geht es dem Geschädigten um den Ersatz von Sach- und Personenschäden, um Fragen von Unfallmanipulation, Fristen zur Geltendmachung und Verjährungsfristen.

Bußgeldverfahren

Wir vertreten in Bußgeldverfahren und beraten zur Frage des Bußgeldkatalogs, zu Fahrtenbuchauflagen, Fahrverbote, Eintragung im Verkehrszentralregister und sonstigen Auflagen. Wir vertreten Betroffene im Verkehrsstrafverfahren, bei denen es insbesondere um Fragen des Fahrverbots, der Sicherstellung des Führerscheins zur vorläufigen oder endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis geht.


Als Spezialist für das Versicherungsrecht beraten wir zu allen Aspekten der Kfz-Versicherungen.

 

siehe auch: Autofahrer, Versicherte, Geschädigte