Die Rechtsanwaltskanzlei in Wolgast

Kanzlei

Die Kanzlei Hertzsch wurde im Herbst 1994 in Wolgast gegründet. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag von Beginn an auf den Gebieten des Baurechts, des Verwaltungsrechts und bei der Bearbeitung von Angelegenheiten, die sich aus den Folgen der Wiedervereinigung ergaben. Die Kanzlei vertritt seit Jahren Baufirmen und andere regionale Unternehmen, berät  öffentliche Verwaltungen und Zweckverbände und bearbeitet die verschiedenen Bereiche des Grundstücksrechts. Seit einigen Jahren bildet das Erbrecht einen neuen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Hertzsch wurde auf Grundlage seiner langjährigen verwaltungsrechtlichen Tätigkeit nach entsprechender Zusatzausbildung und Prüfungen 2000 der Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen. Im Verlauf der Jahre sind Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht und weitere Tätigkeitsschwerpunkte hinzugekommen. Nach mehrjähriger Erfahrung war Rechtsanwalt Hertzsch von 2004 bis 2022 auch als Fachanwalt für Versicherungsrecht tätig.

Mandanten

Unsere Mandanten kommen vorrangig aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, insbesondere aus Wolgast, Greifswald, Anklam und der Insel Usedom. Viele Mandaten aus der Tourismusbranche und mit Grundstücksangelegenheiten haben ihren Sitz in den Seebädern Heringsdorf, Ahlbeck, Bansin, Ueckeritz, Koserow, Zinnowitz, Karlshagen, Trassenheide, Peenemünde und Lubmin.

Wir betreuen Geschäftpartner aus dem weiteren Umkreis, einschließlich Stralsund, der Insel Rügen und dem Raum Neubrandenburg. Bei speziellen Leistungsangeboten im Rahmen der Tätigkeit als Fachanwälte sind wir in allen ostdeutschen Bundesländern, Berlin und Hamburg tätig.

Insbesondere beim kommunalen Abgabenrecht und Erbbaurechtssachen vertreten wir Mandanten in mehreren Bundesländern.

Auslandsmandate

Bei der Vertretung von Grundstücksangelegenheiten arbeiten wir ebenfalls gut mit Mandanten im Ausland zusammen. Eine enge Kommunikation ist über Telefon, Fax, email und Internet gewährleistet.

Wir sprechen Englisch und können auf persönliche Verbindungen zu Rechtsanwälten und Notaren in Polen, Tschechien und der Schweiz zurückgreifen. Dies ermöglicht die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Grundstückssachen und Erbangelegenheit .